Nutzen Sie den virtuellen 3D Küchenplaner von ALNO, um Ihre Traumküche ganz einfach selbst zu planen.
Sofern Sie die folgenden Nutzungsbedingungen akzeptieren, klicken Sie auf den Link 'Annehmen', um den Küchenplaner auf Ihren Rechner zu laden.
1. Lizenzbestimmungen
Die
Nutzung der Software sowie des darin enthaltenen Bildmaterials erfolgt
ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Lizenzbestimmungen.
Bitte beachten Sie bei einer Nutzung, dass Farbechtheit und die Qualität der
Darstellung des Bildmaterials (insbes. Bildschirmfarben) erheblich vom Original
abweichen können. Dies gilt ebenso für die Text- und Bildinformationen, bei
denen die ALNO nicht sicherstellen kann, dass sie jederzeit richtig und aktuell
sind, es gelten hier die Informationen in dem jeweils aktuellen
Verkaufshandbuch der ALNO.
Nur in dem Fall, dass Sie sich mit den nachfolgenden Lizenzbestimmungen
einverstanden erklären und diese einhalten, sind sie zu einer Nutzung der
Software berechtigt.
Sofern Sie die Lizenzbestimmungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt,
die Software (CD-ROM oder Download) zu nutzen.
2. Vertragsgegenstand
Die ALNO gewährt Ihnen als Lizenznehmer ein nicht übertragbares, nicht
ausschließliches Recht, die Software und das darin enthaltene Bildmaterial zu
den nachstehenden Bedingungen zeitlich befristet zu nutzen. Lizenzgebühren sind
für diese Nutzung nicht zu zahlen.
3. Nutzungsumfang
Die ALNO räumt Ihnen ein Nutzungsrecht an der Darstellung der fotorealistischen
Küchenvarianten bzw. deren Ausdrucken zum Zwecke der Verkaufsförderung von
ALNO-Küchen bzw. einem Endkunden zur Ermöglichung der Küchenplanung unter
folgenden Voraussetzungen ein:
a) Die Software darf insoweit vervielfältigt werden, als dies für ein Laden,
Anzeigen und Ablaufenlassen, Übertragen oder Speichern der Software zeitgleich
auf einem Rechner erforderlich ist ("bestimmungsgemäße Nutzung").
b) Das Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung bezieht sich ausschließlich auf die
Software im Objektcode.
c) Die bestimmungsgemäße Nutzung umfaßt das Recht zur Erstellung einer
Sicherungskopie. Weitere Vervielfältigungen dürfen Sie nicht erstellen. Eine
Vervielfältigung der Dokumentation ist nicht erlaubt.
d) Eine Änderung, Bearbeitung, oder Übersetzung der Software oder der
Dokumentation ist nur insoweit und in dem Umfang zulässig, als dies für eine
Fehlerbehebung zur Ermöglichung der bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich
ist.
e) Sie sind nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren oder auf eine
andere Art und Weise in den Quellcode oder eine andere für den Menschen lesbare
Form zu übersetzen. In dem Fall, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der
Software die Interoparabilität mit einer unabhängig geschaffenen Software
voraussetzt, wird die ALNO Ihnen die notwendigen Informationen auf Anfrage zur
Verfügung stellen.
f) Die bestimmungsgemäße Nutzung ist nur für die Verarbeitung Ihrer Daten für
den internen Gebrauch und zur Planung einer ALNO-Küche zulässig. Der Einsatz
für die Verarbeitung von Daten Dritter ist unzulässig. Dies gilt nicht, soweit
Sie ein Händler von Küchen der ALNO sind und die Software nutzen, um für einen
Kunden eine Küche der ALNO zu planen. Nur in diesem Fall sind Sie zu der
Nutzung der Software für die Verarbeitung von Daten Dritter berechtigt.
g) Sie sind weiterhin nicht berechtigt, die Software Dritten ohne die
Zustimmung der ALNO dauerhaft oder vorübergehend zu überlassen, insbesondere,
sie weiter zu vermieten oder zu verleihen oder sonstwie zugänglich zu machen.
h) Eine anderweitige Verwendung des berechneten Bildmaterials als zur Planung einer
ALNO-Küche, insbesondere außerhalb der Anwendung der Software ist nicht
erlaubt. Sie sind auch nicht berechtigt, Änderungen oder Bearbeitungen an dem
Bildmaterial, insbesondere Bildretuschen vorzunehmen.
i) Sie sind nicht berechtigt, die hier genannten Rechte auf Dritte zu
übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
4. Schutz der Software, des verwendeten Bildmaterials und der Dokumentation
Unbeschadet der gemäß Ziffer 2 und 3 eingeräumten Nutzungsrechte behält sich
die ALNO alle Rechte an der Software sowie dem Bildmaterial vor. Insbesondere
ist die ALNO Inhaberin der Nutzungsrechte an den in dieser Software (CD-ROM
oder Download) enthaltenen Daten, Programmen, Verfahren und Illustrationen
sowie an dem Bildmaterial.
Sie sind nicht berechtigt, Eigentumsangaben, Marken, Copyright Vermerke und
sonstige Kennzeichnungen auf der Software oder der Dokumentation zu verändern
oder zu entfernen.
5. Laufzeit des Lizenzvertrages, Kündigungsrecht der ALNO
Soweit Sie die Software zur Planung einer eigenen Küche nutzen, ist dieser
Lizenzvertrag zeitlich auf die Dauer der Planung einer individuellen Küche der
ALNO beschränkt und endet automatisch mit Abschluß der Planung, ohne dass es
einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf.
Soweit Sie die Software zur Planung von Kundenküchen nutzen, ist dieser
Lizenzvertrag zeitlich auf die Dauer Ihrer Geschäftsbeziehung mit der ALNO
beschränkt und endet automatisch mit Beendigung der Geschäftsbeziehung, ohne
dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf.
Die ALNO ist berechtigt, sofern Sie gegen diesen Lizenzvertrag verstoßen, Ihnen
mit sofortiger Wirkung den Lizenzvertrag zu kündigen und die Nutzung der
Software (CD-ROM oder Download) zu untersagen. Darüber hinaus haften Sie für
den der ALNO durch eine vertragswidrige Nutzung der Software oder des
Bildmaterials entstandenen Schaden.
Bei Vertragsende sind sie verpflichtet, die Software von allen EDV-Anlagen zu
löschen und die gelieferte CD-ROM mit dem Softwareprogramm nebst der eventuell
zur Verfügung gestellten Dokumentation und sämtliche Kopien der Software und
der Dokumentation zu löschen und dies der ALNO auf Verlangen nachzuweisen.
6. Mängelansprüche
Die Nutzung der Software und des Bildmaterials geschieht auf Ihr alleiniges
Risiko.
ALNO lehnt ausdrücklich jegliche Mängelansprüche ab, ausgenommen sind lediglich
Mängelansprüche im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln, soweit die ALNO den
Mangel arglistig verschwiegen hat.
7. Haftungsbeschränkungen
Die ALNO haftet lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Fehlverhalten.
Mit Ausnahme der vorstehend beschriebenen eingeschränkten Haftung übernimmt die
ALNO keine zusätzliche Haftung; dies gilt für sämtliche Schadenersatzansprüche,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf Ansprüche
wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht, Ansprüche wegen Verletzung
sonstiger Pflichten oder wegen deliktischer Ansprüche.
Durch die vorstehenden Bestimmungen wird die zwingende Haftung der ALNO bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nicht berührt.
8. Allgemeine Bestimmungen
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien
sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen
Erfolg und rechtlichen Zweck soweit wie möglich erreicht.
b) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Lizenzvertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das
Erfordernis der Schriftform.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Konvention
der Vereinten Nationen zum internationalen Warenkauf (CISG).
d) Soweit Sie ein Unternehmen sind, ist ausschließlicher Gerichtstand das für
Pfullendorf zuständige Amts- und /oder Landgericht. Die ALNO ist jedoch
berechtigt, Sie an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Sind
Sie ein Endkunde (Verbraucher), so bestimmt sich der Gerichtsstand nach den
gesetzlichen Vorschriften.
e) Eventuelle abweichende Lizenzbestimmungen von Ihnen gelten neben diesem
Lizenzvertrag nicht. Dies gilt auch, wenn die ALNO solchen Lizenzbestimmungen
nicht ausdrücklich widersprochen hat.